Nachdem wir im Herbst das erste Bauwerk der bereits im Juli 2015 genehmigten Erweiterung errichtet haben, wollen wir nun im nächsten Schritt eine Erhöhung der Biogasproduktion erreichen. Da wir damit die Grenze des für die Landwirtschaft privilegierten Bauens im Außenbereich überschreiten, ist die Ausweisung eines Sondergebiets Energieerzeugung durch Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Hierzu kommt heute (25.2.2016) ein Artikel in der Lokalzeitung “Haller Tagblatt”.

Wir hatten vergangenen Freitag die politischen Entscheidungsträger von Ortschafts- und Gemeinderat zu einer Erläuterung und Besichtigung vor Ort eingeladen. Sollten die politischen Gremien dem Aufstellungsbeschluss für einen solchen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zustimmen, so folgt im Anschluss die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und auch die gesamte Öffentlichkeit darf sich dazu äußern. Den Bürgern wollen wir ebenso mit einer Infoveranstaltung vor Ort die Möglichkeit der Besichtigung und der Information geben.

Folgende Informationen zum Vorhaben wurden den politischen Entscheidungsträgern am Freitag (19.2.2016) gegeben:

Informationen für den Gemeinde- und Ortschaftsrat zur BGA Reber

Aktuell genehmigter Stand: 2,3 Millionen Norm-Kubikmeter Biogasproduktion pro Jahr (genehmigungsrechtliche Grenze der Privilegierung im Außenbereich).

Davon gehen ca. 1,7 Mio Ncbm im Jahr an die Stadtwerke in das Heizkraftwerk Teuershof

D.h. dass an der Biogasanlage noch ca. 800000 Ncbm im Jahr verstromt werden können

Dies entspricht 100cbm/h, woraus ca. 180 kW el./h erzeugt werden können.

Installiert sind an der Biogasanlage 2 BHKW´s:

BHKW1 (Bj. 2009): 104kW el./h

BHKW2 (Bj. 2014): 250kW el./h

In der Summe also 354kW el. Dies wird als installierte Leistung bezeichnet.

Als Bemessungsleistung wird die Leistung bezeichnet, die vor dem 1.8.2014 installiert war (davon 95%): 354kW * 095 = 336 kW. Die Bemessungsleistung ist die Leistung, die die Biogasanlage im Jahresschnitt nach EEG maximal fahren dürfte. Dies wollen wir gerne ausschöpfen. Es geht also darum, dass die nach EEG zusätzlich möglichen 156 kWel./h produziert werden dürfen. Dafür brauchen wir dann aber den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, um den Rechtsrahmen für ein dann folgendes Genehmigungsverfahren zu schaffen.

Ein weiterer Ausbau ist nach derzeit gültigem und auch für die Novellierung vorliegenden EEG nicht mehr wirtschaftlich und dafür fehlt auch die Fläche für die Substratbeschaffung (Input) bzw. die Gärproduktausbringung (Output).

Mit dieser Mehrleistung fällt auch mehr Wärme an, die wir dringend für ein sinnvolles und wirtschaftliches Wärmekonzept benötigen. Geplant sind hierfür die Trocknung eines Teils der anfallenden flüssigen Gärprodukte und deren Verarbeitung zu Düngerpellets für Haus und Garten sowie Gärtnereien. Somit werden regionale Stoffkreisläufe geschlossen.

Können wir die Trocknung nicht bauen, benötigen wir weiteren Lagerraum für Gärprodukte (Betonbehälter) aufgrund gesetzlicher Änderungen ab 2017, auch ohne Leistungserhöhung!

Baulich mitgenehmigt sind seit Juni 2015 ein weiteres Fahrsilo sowie eine Mistlagerhalle (siehe vorgestellte Pläne). Diese werden also sowieso gebaut. Baulich ist die genehmigte Anlage so ausgelegt, dass ein sehr hoher Anteil an Rinder- und Schweinegülle bzw. -mist mit nachwachsenden Rohstoffen behandelt werden kann. Wird ein Teil der Gülle durch nachwachsende Rohstoffe ersetzt, entsteht mehr Biogas. Somit ist die Biogasanlage bereits für die Mehrleistung ausgelegt.

Weitere bauliche Veränderungen sind bis auf die Gärprodukttrocknung (Containerlösung) nicht mehr geplant. Der Trockner hat einen Platzbedarf von 12x15m und kann eventuell auch beim Landwirtschaftlichen Betrieb platziert werden, um weitere Flächenversiegelung zu vermeiden. Der Standort muss allerdings noch von den Behörden geprüft werden und ist genehmigungspflichtig.

Wir wollen die Anlage in der Leistungsfähigkeit optimieren. Das Bebauungsplanverfahren dient als Grundlage für die weiteren Schritte, nimmt die behördliche Genehmigung nicht vorweg und ersetzt kein notwendiges Genehmigungsverfahren. Mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan erfolgt dann die Planung für den Antrag auf Leistungsoptimierung. Das Genehmigungsverfahren wird dann durch das RP Stuttgart durchgeführt.

Die oben genannte Bemessungsleistung wollen wir natürlich flexibel produzieren, das heißt, dass wir den Strom dann erzeugen, wenn Wind und/oder Sonne nicht wehen bzw. scheinen. Dabei hilft uns unser neuer Gasspeicher auf dem Gärproduktlager (siehe Titelfoto: die Kuppel auf dem Behälter), in dem wir über 12 Stunden Gas speichern können, ohne etwas zu verbrauchen!

Um darzustellen, wie wir bisher gewirtschaftet haben, kommt ergänzend zur Sitzungsvorlage auch noch die folgende Aufstellung der Einsatzstoffe der vergangenen Jahre als Tischvorlage:

Einsatzstoffe BGA Reber 11-15Einsatzstoffe BGA Reber 11-15Einsatzstoffe Biogasanlage Reber 2011 – 2015

Einsatzstoffe BGA Reber 11-15

Um glaubhaft zu machen, dass wir eben nicht nur auf Silomais im Anbau setzen (auch wenn Mais die Pflanze mit dem höchsten Energieertrag pro Hektar ist!), könnt Ihr hier unseren aktuellen Anbauplan zur Ernte 2016 anschauen.

AnbauübersichtReber2016

Im Zeitungsartikel wurde das leider etwas mißverständlich ausgedrückt. Da wir aufgrund der katastrophalen Preise für Schweine überlegen, die Schweinehaltung einzustellen, stünden die 60 ha Anbaufläche, die wir bisher als Getreideanbau zur Futterproduktion für die Schweine nutzen, zukünftig als Anbaufläche für die Biogasanlage zur Verfügung. Damit könnten wir allein auf dieser Fläche die notwendige Mehrproduktion an Einsatzstoffen für die Biogasanlage sicherstellen. Dies wird aber im Rahmen einer geordneten Fruchtfolge stattfinden. Wir wollen den Anteil an Silomais auf 1/3 der Fläche beschränken, dann ist Silomais ein wertvolles Fruchtfolgeglied!

Wir haben nichts zu verheimlichen und wollen auch nichts verheimlichen. Bei Fragen wendet Euch bitte an uns! Wir stehen dafür jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Euere Rückmeldungen und Fragen!